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Historisch
gab es in allen deutschsprachigen Ländern neben dem einfachen
(=untitulierten) Adel die Titel Freiherr, Graf und Fürst. Bayern
und Österreich kannten zwischen dem einfachen Adel und dem
Freiherren noch den Ritter (Ritterstand). Der Herzog gehörte so
wie der Prinz, der Landgraf (z.B. v. Hessen),
der Markgraf (z.B. v. Baden)
und der Pfalzgraf (z.B. bei Rhein)
dem Fürstenstand an. Ausländische Titel wie Vicomte und
Marquis setzten sich trotz vereinzelter Verleihungen nicht durch. Die
Bezeichnung “Edler“ war kein eigener Titel.
Ursprünglich wurde sie im Alten Reich von Angehörigen des
Ritterstandes verwendet. In Österreich galt sie seit 1770 als
sogenanntes “Ehrenwort“, das gegen Erlegung einer
höheren Taxe bei der Verleihung des einfachen Adels ohne
gesonderte kaiserliche Bewilligung erlangt werden konnte.
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