|
 |
|
|
 |
 |
 |
|
Dieser
Begriff hat erst Ende des 19. Jahrhunderts seinen Eingang in die
genealogische Literatur gefunden, wurde schnell populär und wurde
sowohl von den Heroldsämtern als auch vom sächsischen
Adelsgesetz von 1902 verwendet.
Die gothaischen genealogischen Taschenbücher benutzten diesen
Begriff in der ab 1900 erscheinenden adeligen Reihe für jene
Familien, die dem deutschen ritterbürtigen Landadel
angehörten und deren zeitliches Hineinwachsen in den Adel nur in
den seltensten Fällen näher festgestellt werden konnte. Die
zeitliche Anforderung für den Nachweis dieses Adels wurde von der
Schriftleitung sukzessiv nach hinten gerückt, und zwar vom 13.
Jahrhundert (1900) auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts
(1904), die Mitte des 14. Jahrhunderts (1912) bis zu einem lebenden
Familienmitglied vor 1400 (1932).
In der Literatur wurde und wird regelmäßig auf die
mangelnden wissenschaftlichen, adelsrechtlichen und historischen
Grundlagen des Begriffes “Uradel” verwiesen (Gegensatz Briefadel).
- Lit.: Klaus
Freiherr v. Andrian-Werburg: Uradel?, in: Genealogisches Handbuch des
in Bayern immatrikulierten Adels IX, 31*ff
- Thomas Freiherr v.
Fritsch: Die gothaischen Taschenbücher. Hofkalender und Almanach,
Limburg/Lahn 1968, hier 105ff
- Friedrich Graf
Lanjus: Deutscher Uradel, in: Monatsblatt Adler 10 (1926-1930), 718ff
|
|