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Geschichte

Am 26.Februar 1874 wird in Berlin die Deutsche Adelsgenossenschaft (DAG) gegründet und zwar von 30 grundbesitzenden Adeligen aus den preußischen Provinzen Brandenburg, Pommern, (Ost-)Preußen, Sachsen und Schlesien. In einem neue Mitglieder werbenden Rundschreiben vom Februar 1878 führt der Vorstand aus: „Der Adel ist, wenn auch aller materieller Vorrechte baar, die wir nicht zurückerstreben, durch seinen Grundbesitz, seinen Dienst in der Armee und im öffentlichen Leben, im Genusse eines Ansehens, das sich trotz aller Feindschaft und alles Neides bisher erhalten hat. [...] In einer Zeit, in welcher sich auf den Trümmern alter socialer Ordnungen in allen Schichten der Bevölkerung ein Ringen nach neuer Organisation bemerkbar macht, ist auch vor Allem für den Adel der gewiesene Weg, um wieder zur Erstarkung zu gelangen, der der Vereinigung, deren Nothwendigkeit uns bereits von vielen Standesgenossen als dringend bezeichnet worden ist." Diese Bemühungen werden auch seitens der preußischen Krone anerkannt: Durch Allerhöchste Kabinetts-Ordre vom 7.März 1883 verleiht Kaiser Wilhelm I. der DAG die Rechte einer juristischen Person.

Die Notwendigkeit für die Gründung der DAG wird in der allgemeinen politischen und sozialen Entwicklung gesehen. In einem 1895 niedergeschriebenen Rückblick heißt es: „Die deutsche Adelsgenossenschaft entstand in einer Zeit, wo die Selbstsucht und die wilde Jagd nach den Glücksgütern des Geldbesitzes die Bande der socialen wie der sittlichen Ordnung im neuen deutschen Reiche zu lockern begannen, [...] wo das System des constitutionellen Liberalismus seinen zersetzenden Einfluß auf die gesellschaftliche Ordnung frei entwickelte und die hochgehenden Wogen des kirchenpolitischen Kampfes die durch blutige Opfer errungene Einigkeit der deutschen Stämme wieder zu vernichten drohten. Die Begründung der deutschen Adelsgenossenschaft ist als das Kennzeichen des im deutschen Adel erwachsenen Widerstandes gegen diese sich im Volksleben geltend machenden unheilvollen Einflüsse aufzufassen. Daß die Männer, welche in jener bewegten Zeit die Sorge um die Zukunft des Vaterlandes zusammenführte, erkannt hatten, daß der deutsche Adel in erster Linie zur Mitarbeit an der Beseitigung dieser immer unver-hüllter hervortretenden Mißstände berufen war, das haben sie bewiesen, indem sie als allgemeinen Begründungszweck schriftlich niederlegten: In Ansehung der gegenwärtigen Zeitrichtung haben wir es als unabweisbar geboten erachtet, daß der deutsche Adel in der Form einer ‘Deutschen Adelsgenossenschaft’ einen festen Vereinigungspunkt und ein Organ gewinne, um mit vereinter Kraft und in gemeinsamer Arbeit auf allen Gebieten des Lebens im christlich-sittlichen Sinne zu wirken und zu helfen."

Nun gibt es aber im Königreich Preußen keine Übersicht über den Bestand an adeligen Familien und Personen. Zwar hat Freiherr Leopold v.Ledebur noch 1855 versucht, alle Familien zu erfassen, allein schon der Umfang des Nachtrags beweist die Unvollständig-keit seiner Quellen. Ähnliches gilt für Maximilian Gritzner, der 1873 den Briefadel in Preußen erfaßt.

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