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Eine
Anordnung zur Erbfolge, die im Gegensatz zum Minorat den jeweils
Ältesten zum Erben bestimmt. Sowohl bei der Thronfolge als auch
bei Fideikommissen erfolgte die
Majoratsanordnung im Wege der Primogeniturfolge, d.h., daß der
jeweils älteste im Mannesstamme unter Anwendung des
Eintrittsrechtes folgte. Der Inhaber eines im Wege des Majorats
weitergegebenen Fideikommisses wurde üblicherweise Majoratsherr
genannt
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