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Erbadel

Im Gegensatz zum üblichen erblichen Adel gab es in Bayern noch eine Erbadel genannte Sonderform: Nach § 5 des bayerischen Adelsediktes von 1818 bewirkte die Verleihung des Militär-(Max-Josef-) Verdienst-Ordens bzw. des Zivil-Verdienst-Ordens (der Bayerischen Krone) die Erhebung des Ausgezeichneten in den nicht vererbbaren persönlichen Adel (Adelserwerb durch Ordensverleihung ). Nach französischem Vorbild hatte ein Ordensmitglied, dessen Vater und Großvater ebenfalls diese Auszeichnung erworben hatten, Anspruch auf taxfreie Verleihung des erblichen Adels. Ein derartiger Fall trat erstmals 1897 in der Person von Dr. Ernst August v. Seuffert ein.

 

  • N.N.: Über den ersten Fall der Erlangung des Erbadels, in: Der deutsche Herold 1897,124

 

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