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Adelsprädikat

Die Bezeichnung Adelsprädikat wurde und wird für unterschiedliche Begriffe verwendet:

    a) Das bloße “von“ beim einfachen Adelsstand;
    b) ein dem Stammnamen bei der Nobilitierung angefügter Zusatzname (z.B. bei Conrad v. Hötzendorf der Zusatzname Hötzendorf);
    c) ein
    Prädikat wie Hoheit, Durchlaucht etc.

 

 

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