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Rotwachsfreiheit

(ius cerae rubeae): Vom Kaiser verliehenes Privileg, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen.
Im Hochmittelalter wurde mit verschiedenfarbigem Wachs gesiegelt, ohne daß es Regeln gegeben hätte, wer welche Farbe zum Siegeln verwenden dürfe. “Erst zu Ende des 14. Jahrhunderts machte die kaiserliche Kanzlei aus dem Recht des Rotsiegels ein Regal” (Silva-Tarouca). Auf Grund der damit verbundenen Kosten wichen viele auf andere Siegelfarben aus, doch scheint das Privileg zumindest in Teilen seine Anziehungskraft recht lange behalten zu haben: Noch 300 Jahre später erhielt Bernhard v. Stillfried 1680 anläßlich der Erhebung in den böhmischen Herrenstand auch die Rotwachs-Freiheit verliehen.

 

  • Gustav Seyler: Geschichte der Siegel, Leipzig 1894
  • Graf Egbert Silva-Tarouca: Rotwachs-Freiheit, in: Genealogisches Handbuch des Adels Band 16, XXXVIII f

 

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