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Der
Begriff des Patriziates wird für äußerst
unterschiedliche Inhalte verwendet. Erklärungsversuche reichen von
einem sich im ausgehenden Mittelalter herausbildenden geschlossenen
Geburtsstand, der sich üblicherweise dauernd im Besitz des
Stadtregiments zu halten vermochte, über einen exklusiven bis zu
einem geschlossenen Geburtsstand gehenden Kreis vermögender
Familien, die die politische Macht in einer Stadt innehatten und sich
einen gehobenen, adelsähnlichen Lebensstil leisten konnten bis zu
einer mit politischen Vorrechten ausgestatteten samt einer vererblichen
Stellung im Stadtregiment versehenen Stadtaristokratie.
Fritsch beschreibt die Bandbreite plastisch durch die Formulierung, das
Patriziat reiche von “erblich regimentsfähigen
Stadtadelsgeschlechtern deutscher Reichsstädte bis zum
Honoratiorentum kleiner Landstädte”. Versuche, das Patriziat
auf generell-abstrakter Basis adelsrechtlich einzuordnen, sind
gescheitert. So ist in jedem Einzelfall an Hand der besonderen
Umstände zu prüfen, ob eine Patrizierfamilie als adelig
qualifiziert werden kann. Indizien sind u.a. die Turnierfähigkeit
und das Connubium.
- Thomas Freiherr v.
Fritsch: Die gothaischen Taschenbücher: Hofkalender und Almanach,
Limburg/Lahn 1968, 115f
- H. Lieberich:
Patrizier, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte,
Berlin 1961-1998
- Hellmuth Kassier
(Hg.): Deutsches Patriziat 1430-1740, Limburg/Lahn 1968
- Carl Heinrich
Freiherr Roth v. Schreckenstein: Das Patriziat in den deutschen
Städten insbesondere Reichsstädten, Tübingen 1856
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