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Das
Wort “von” war ursprünglich ausschließlich eine
Herkunftsbezeichnung.
Im Laufe der Zeiten wandelte sich aber seine Bedeutung, und es wurde -
eigentlich sinnwidrig — bei Adelsverleihungen
regelmäßig als Adelsbezeichnung verliehen. Pantz berichtet,
die erste Verwendung des “von” zur Kennzeichnung des
adeligen Standes bei einer Adelsverleihung sei ihm von 1638 bekannt;
als allgemeine Adelsbezeichnung sei das “von” erst mit dem
Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1803 eingeführt
worden. In friesischen und niedersächsischen Gebieten ebenso wie
in der Schweiz hat sich das “von” jedoch (so wie in den
Niederlanden und in Flandern das “van”) in seiner
ursprünglichen Form erhalten, so daß es dort viele
bürgerliche Familien mit einem “von” vor dem
Familiennamen gibt (eine Schätzung um 1900 ging für
Norddeutschland von 100.000 bürgerlichen Personen mit einem
“von” im Namen aus). Die preußische
Militärrangliste unterschied auf Grund einer Allerhöchsten
Kabinettsorder das adelige vom nichtadeligen “von” dadurch,
daß ersteres als “v.” abgekürzt wurde; dem
entspricht auch die Handhabung im Genealogischen Handbuch des Adels.
In Österreich wurde im 18. Jahrhundert die französische
Regelung übernommen, nach der Herkunftsbezeichnungen mit dem Namen
zu verbinden war (z.B. in Vorarlberg Vonbun und Vonbank, in der
Steiermark Decrinis und Dellarosa). Zu erwähnen ist, daß es
ganz gegensätzlich in Niedersachsen adelige Familien ohne die
Partikel “von“ gibt (Grote, Knigge, Vincke).
- Claus Hermann
Bill: Namenspartikel “von“, in: http://home.foni.net/~adelsforschung/faq1.htm
- Anton Pantz: Die
Denomination, in: Monatsblatt Adler XII. Band (1935-1938), 258f
- Max Rensch: Der
adelige Name nach deutschem Recht, Berlin 1931, 7f
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