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Seit
Ende des 15. Jahrhunderts diejenigen Gruppen eines Territoriums, die
durch Geburt, Beruf oder rechtliche Organisation auf dem Landtag in
Kurien gegliedert das Land gegenüber dem Landesfürsten
vertraten und denen Befugnisse üblicherweise hauptsächlich
auf dem Gebiet der Steuerverwaltung zustanden. Üblich waren drei
oder vier Kurien auf dem Landtag. Als Kurien kamen in regional
äußerst unterschiedlichen Zusammensetzungen die
Prälatenbank, die Herrenbank, die Ritterbank, die Städtebank
und selten auch die Bauernbank (z.B. in Tirol) in Betracht. Die
Landstände wurden spätestens in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts aufgelöst und durch modernere
Vertretungskörper ersetzt.
- Peter Blickle:
Landschaften im Alten Reich, München 1973
- Otto Brunner: Land
und Herrschaft, 5. Auflage, Wien 1965
- Eugen
Haberkern/Joseph Friedrich Wallach: Hilfswörterbuch für
Historiker, Siebente Auflage, Tübingen 1987
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