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Burggraf

Ursprünglich ein Graf, also landesfürstlicher Beamter, der den Bann über ein bestimmtes mit einer Burg verbundenes Gebiet zu versehen hatte. Dazu zählten die Verteidigung, das richterliche Amt und bestimmte Verwaltungszweige. Im Laufe der Zeit kam die “Würde immer mehr in die Hände der Regierenden oder sonst hervorragender Geschlechter, um schließlich ein erbliches Lehen zu werden” (Silva-Tarouca, XXXIV f). Die im Besitz der Burggrafenwürde befindlichen fürstlichen Geschlechter bedienten sich immer gern dieses Titels (so z.B. die Hohenzollern als Burggrafen von Nürnberg). Daneben - und nicht mit dem ersteren zu verwechseln - wurde der Begriff auch für Burg-Hauptmänner, Burg-Verwalter etc. verwendet.

 

  • Graf Egbert Silva-Tarouca: Burggraf, in: Genealogisches Handbuch des Adels Band 10, XXIV ff

 

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