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Ursprünglich
ein Graf, also landesfürstlicher Beamter, der den Bann über
ein bestimmtes mit einer Burg verbundenes Gebiet zu versehen hatte.
Dazu zählten die Verteidigung, das richterliche Amt und bestimmte
Verwaltungszweige. Im Laufe der Zeit kam die “Würde immer
mehr in die Hände der Regierenden oder sonst hervorragender
Geschlechter, um schließlich ein erbliches Lehen zu werden”
(Silva-Tarouca, XXXIV f). Die im Besitz der Burggrafenwürde
befindlichen fürstlichen Geschlechter bedienten sich immer gern
dieses Titels (so z.B. die Hohenzollern als Burggrafen von
Nürnberg). Daneben - und nicht mit dem ersteren zu verwechseln -
wurde der Begriff auch für Burg-Hauptmänner, Burg-Verwalter
etc. verwendet.
- Graf Egbert
Silva-Tarouca: Burggraf, in: Genealogisches Handbuch des Adels Band 10,
XXIV ff
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