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Der
Adelsverlust trat in folgenden Fällen ein:
a)
Durch Verheiratung einer adeligen Frau mit einem nichtadeligen Mann
(für manche Staaten gehen einige Autoren statt vom Adelsverlust
der Frau nur vom Ruhen ihres Adels während der Ehe aus);
b) in Folge strafgerichtlicher Verurteilung wegen bestimmter
Kapitalverbrechen: Bayern, Österreich und Preußen sahen
diesfalls den Adelsverlust für den Verurteilten vor; diese Art des
Adelsverlustes, die in Österreich Adelsentsetzung genannt wurde,
erstreckte sich nicht auf den Ehegatten und die bereits geborenen
Kinder; durch die Einführung des Reichsstrafgesetzes von 1871
endete diese Verlustmöglichkeit im Deutschen Reich; in
Österreich galt die zugrundeliegende Bestimmung bis 1918/19;
c) durch Adelsverzicht;
d) in Preußen (II. 9. § 81 PrALR) durch Adelsverschweigung:
“Viele Städte oder Zünfte z.B. lehnten eine Aufnahme
von Adeligen prinzipiell ab oder forderten vor einer Aufnahme bzw. vor
Erteilung des Stadtbürgerrechts die Niederlegung des Adels“
(Dewitz); überwand ein Adeliger durch Verschweigung seines Adels
die Zugangsbarriere, so führte dies zum Adelsverlust, außer
er verfügte über ein Privilegium de
non usu; der Adelsverlust
durch Adelsverschweigung wurde in Preußen 1807 aufgehoben;
e) im römisch-deutschen Reich durch Verhängung der Reichsacht;
f) im gemeinen Recht mit der Ausübung niederer Gewerbe (vgl. dazu
auch den verwandten Fall der Suspension des
Adels);
g) in Böhmen mit dem Übertritt in den untertänigen Stand
oder mit der Rückkehr zum Bürgerstand.
Claus Bill:
Adelsverluste in Preußen 1794 bis 1870, in: https://www.adelsquellen.de/adelsforschung/archiv16.htm
Claus Bill:
Standesregulierung durch Adelsverlust in Preußen 1794-1870, in:
Nobilitas, Zeitschrift für deutsche Adelsforschung IV (2001), 826ff
Reinhard
Binder-Krieglstein: Österreichisches Adelsrecht 1868-1918/19,
Frankfurt am Main 2000, hier: Adelsentsetzungen in den im Reichsrat
vertretenen Königreichen und Ländern 1868 – 1918, 243ff
Hasso v. Dewitz:
Der Nichtgebrauch des Adels und seine Abgrenzung, Eigendruck 1993, 9f
Baron Heiner v.
Hoyningen-Huene: Die Baltischen Ritterschaften und ihr besonderes
Adelsrecht, in: Sigismund Freiherr v. Elverfeldt-Ulm (Hg.): Adelsrecht,
Limburg an der Lahn 2001, 120ff
Johann Jacob
Moser: Deutsches Staats-Recht, Vierter Theil, Leipzig/Ebersdorff im
Vogtland 1741, 173
N.N.: Anerkennung
der Abstammung von Adeligen in Österreich, in: Der deutsche Herold
1894, 36f
Franz Otto Roth:
Adelsentsetzung. Bestandsaufnahme und Deutungsversuch, in: Blätter
für Heimatkunde, hg. vom Historischen Verein für Steiermark,
46 (1972), 37ff
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